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Als Ihr Logistik-Spezialist für individuelle und flexible Lösungen sind wir immer auf dem aktuellsten Wissensstand.

 

 

EU-Verzollung (Code 42 00):
Verschärfte Voraussetzungen ab 1.1.2010 in Deutschland

Definition: „Zollabgefertigt im Einfuhrland (z.B. über Deutschland), im Einfuhrland von der Einfuhrsteuer befreit aber erwerbssteuerpflichtig im EG-Bestimmungsland“

Diese Voraussetzungen bedingen eine Aufteilung jedes Geschäftsvorfalls in 3 Phasen:

Phase 1: Transaktion bis Import / Export aus CH

Phase 2:
Abfertigung zum freien Verkehr (Import) / Nullregelung – Einfuhrsteuer (EUST)

Phase 3:
Weitertransport der Ware nach Einfuhrabfertigung aus dem Land der Einfuhr in einen Mitgliedstaat (Bestimmungsland) mit Erwerbssteuerpflicht des Käufers.       


NEU: Handelsrechnung anpassen!

•    DE USt-IdNr. von CH
•    XX-USt-IdNr. vom ausländische Erwerber
•    Hinweis im Rechnungstext / Steuerfreie innergemeinschaftliche
      Lieferung gemäß § 6a Abs. 1 UStG = Art. 138 der RL 112/2006.
      Incoterms anpassen!

•    DDP (Incoterms 2000)


Die Kontrollen werden ab dem 1.1.2010 nochmals drastisch verschärft. Zollanmeldungen mit Code 42 00, welche nicht den Vorschriften entsprechen, werden mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belastet. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können ist es unumgänglich, dass Sie Ihre Exportdokumente den Vorschriften entsprechend anpassen. Für allfällige Fragen und Unklarheiten können Sie uns jederzeit kontaktieren!


 

EORI-Verfahren

Stammdaten, die zu einer Zollnummer bei den deutschen Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind, werden zusätzlich in einer Datenbank auf europäischer Ebene gespeichert.
Die EORI-Kennnummer (Economic Operator‘s Registration and Identification System) kann unter folgendem Link geprüft werden:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/eorihome_de.htm